Wer nach den Grundideen des IPR fragt, trifft zwangslaufig auf den Begriff der "Wertneutralitat" Die Bestimmung des anwendbaren Rechts soll demzufolge anhand der "engsten Verbindung" zu einer Rechtsordnung erfolgen, von Savigny noch als "Sitz des Rechtsverhaltnisses" bezeichnet. Wer sich naher mit dieser Idee beschaftigt, wird dagegen auch Stimmen finden, die eine "Politisierung" der Verweisung fordern. Doch hat es jemals ein wertneutrales Kollisionsrecht gegeben? Diese Frage wurde erstaunlicherweise bislang kaum diskutiert. Und was bedeutet "politisch" in diesem Kontext? Untersuchungen zum Begriff des Politischen im IPR sucht man vergebens. Cedric Hornung legt anhand historischer Analysen dar, welche Einflussfaktoren in der kollisionsrechtlichen Geschichte pragend waren. Inwieweit der - auf Basis dieser Erkenntnisse konkretisierte - Gedanke der Wertneutralitat im heutigen IPR Widerhall findet, wird mit Beispielen aus dem 21. Jahrhundert aufgezeigt.
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