
Das neue Insolvenzrecht zielt auf eine Verbesserung der Sanierungschancen von Unternehmen in der Insolvenz und einen Mentalitätswechsel bei den Beteiligten ab. Der Insolvenzplan ist seit dem Inkrafttreten des ESUG wirkungsvoller geworden. Alle Beteiligten – insbesondere Schuldner, Gläubiger, Investoren und Arbeitnehmer – können sich auf der Grundlage der Plan-Privatautonomie in die Restrukturierung einbringen. Das vorliegende Werk bezieht die verschiedenen Perspektiven (Gläubiger-, Schuldner-, Investoren- oder Arbeitnehmersicht) aus der Praxis zahlreicher Insolvenzpläne oder deren kritischer Begleitung ein. Es orientiert sich dabei an den praktischen Interessen. Auftretende Rechtsfragen werden anhand der hierzu ergangenen Rechtsprechung erörtert. Taktische Hinweise, Beispielsfälle und Formulierungsvorschläge runden die Darstellung ab.
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