Die Frage der adaquaten Formulierung des Schutzbereichs gehort zu den ungeklarten Grundproblemen des europaischen Haftungsrechts. Dem deutschen Modell der "drei kleinen Generalklauseln" steht die unbeschrankte deliktische Generalklausel in Art. 1382 Code civil gegenuber. Sarah Woyciechowski untersucht, woher dieser Gegensatz stammt und inwieweit die unbeschrankte Formulierung des Schutzbereichs der Haftung das franzosische Recht von Anfang an gepragt hat. Die Autorin zeigt, wie sich die Reichweite der deliktischen Generalklausel im franzosischen Recht vom ersten Aufkommen einer solchen Generalklausel im Naturrecht uber das ancien droit und den Code civil bis in die Gegenwart entwickelt hat. Dies erfordert zeitweise einen differenzierenden Blick auf Lehre und Rechtsprechung, die fur die jeweilige Bestimmung des Schutzbereichs mitunter unterschiedliche "Techniken" herangezogen haben.
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