Das Prinzip des internationalen Entscheidungseinklangs gilt als Leitidee des deutschen Kollisionsrechts und beschreibt die Unabhangigkeit des Ergebnisses eines Rechtsstreits vom Ort des Forums. Nachdem der europaische Gesetzgeber nunmehr nicht nur im internationalen Vermogensrecht, sondern auch im Familien- und Erbrecht tatig geworden ist, steigt das Bedurfnis nach der Transportfahigkeit eines Status und der Vermeidung hinkender Rechtsverhaltnisse. Sarah Nietner untersucht, welchen Stellenwert das europaische Kollisionsrecht dem internationalen Entscheidungseinklang in Drittstaatensachverhalten beimisst. Sie behandelt mit Renvoi, Mehrrechtsordnungen, Vorfragen, Eingriffsnormen und der Durchbrechung des Gesamtstatuts durch ein vorrangiges Einzelstatut die allgemeinen Rechtsfiguren des Kollisionsrechts und unterbreitet Normvorschlage fur einen allgemeinen Teil des europaischen Internationalen Privatrechts.
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