Das gesetzliche Rucktrittsrecht wegen antizipierten Vertragsbruchs aus 323 IV BGB fuhrt zu einer Vorverlagerung von Glaubigerrechten, die es erlaubt, fruhzeitig auf drohende Vertragsverletzungen des Schuldners zu reagieren. Damit stellt sich aus Glaubigersicht insbesondere die Frage, inwiefern auch eine drohende Insolvenz des Schuldners zum Rucktritt berechtigen kann. Neben den damit verbundenen Prognoseschwierigkeiten wirft dies prinzipielle insolvenzvertragliche Fragen auf. Schliesslich scheint die Behandlung von gegenseitigen noch nicht vollstandig erfullten Vertragen in der Insolvenz auf dem Boden der Suspensivtheorie des BGH einem Rucktritt vor Falligkeit von vornherein entgegenzustehen. Bernd Galneder ordnet die Behandlung solcher schwebender Vertrage in der Insolvenz bei Anwendbarkeit deutschen Insolvenzrechts neu ein und schildert Vertragsumsteuerungsmoglichkeiten des Glaubigers sowohl aus 323 IV BGB als auch aus Art. 72 CISG.
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