Die Rechtsvergleichung spielt in der juristischen Ausbildung derzeit eine eher untergeordnete Rolle. Sie wird teilweise als Forschungsmethode eingeordnet, teilweise als Grundlagenfach verortet. Dies wird dem Potenzial, das Rechtsvergleichung fur die Ausbildung und das juristische Lernen hat, nicht gerecht. So hat der Wissenschaftsrat in seiner viel diskutierten Stellungnahme zu den Perspektiven der Rechtswissenschaft gefordert, dass im rechtswissenschaftlichen Studium rechtsvergleichende Perspektiven starker verankert werden sollten. Die Anwendung, Auslegung und Gestaltung des Rechts wird eine intensive Auseinandersetzung mit den Regelungskonzepten anderer Rechtsordnungen und unterschiedlichen Professions- wie Fachkulturen erfordern. In den Beitragen des vorliegenden Bandes werden die Zusammenhange von Rechtsdidaktik und Rechtsvergleichung erortert und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen fur das Studium diskutiert.
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