Das Europaische Internationale Familienrecht gewahrt den Parteien Rechtswahlfreiheit. Es besteht jedoch die Gefahr, dass diese ein Recht wahlen, das ihren eigenen Interessen widerspricht. Daher stellt sich die Frage, ob Parteiautonomie ein bloss formelles Prinzip ist oder einen materiellen Kern beinhaltet. Auf der Grundlage eines materiellen Verstandnisses von Rechtswahlfreiheit werden die Rom III-Verordnung, die Guterrechtsverordnungen und das Haager Unterhaltsprotokoll daraufhin untersucht, ob sie den Anforderungen zum Schutz der Entscheidungsfreiheit schwacherer Parteien gerecht werden. Die Untersuchung reicht dabei von generalisierten Schutzinstrumenten wie der Begrenzung der Wahlmoglichkeiten uber Formvorschriften bis hin zu flexiblen Wirksamkeitskontrollen im Einzelfall. Zugleich dient die Materialisierung der Parteiautonomie als Beispiel fur die Materialisierung des Kollisionsrechts und des Rechts im Allgemeinen.
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