Bei der Insolvenzanfechtung eines Verfugungsgeschafts berucksichtigt die Rechtsprechung eine vom Anfechtungsgegner erbrachte Gegenleistung, um den Umfang der Glaubigerbenachteiligung gemass 129 InsO zu ermitteln. In das Rechtsfolgenrecht wird die Gegenleistung hingegen nicht miteinbezogen. Ivan Labusga nimmt diesen Widerspruch zum Anlass, die Rolle der Gegenleistung im Insolvenzanfechtungsrecht grundlegend zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, warum eine Gesamtbetrachtung von Leistung und Gegenleistung im Rahmen von 129 InsO zulassig ist, wie sich die Figur der mittelbaren Glaubigerbenachteiligung ins Insolvenzanfechtungsrecht einfugt und inwieweit die Anwendbarkeit des 144 Abs. 2 S. 1 InsO von der Anfechtung des Verpflichtungsgeschafts abhangt. Er begrundet, warum die Gegenleistung auch auf die Rechtsfolgen Einfluss nehmen muss und entwickelt ein Rechtsfolgenmodell, das die Insolvenzanfechtung eines Austauschgeschafts auf das Mass der Glaubigerbenachteiligung begrenzt.
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