Die Zahl internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften nimmt stetig zu. Nach welcher Rechtsordnung bestimmen sich aber deren vermogensrechtliche Beziehungen? Diese Frage ist auch fur den allgemeinen Rechtsverkehr von grosster Relevanz; denn gerade die nationalen Regeln uber das Aussenguterrecht divergieren stark. Zu bosen Uberraschungen konnen etwa auslandische Verfugungsbeschrankungen fuhren, an denen der Immobilienerwerb eines Dritten scheitern kann. Die Folge ist ein erheblicher Drittschutzbedarf auf kollisionsrechtlicher Ebene. Losungen sind kunftig auf Grundlage der seit dem 29. Januar 2019 geltenden Europaischen Guterrechtsverordnungen zu entwickeln. Stephan Graf widmet sich der Drittdimension der EuGuVO und der EuPartVO umfassend und bezieht dabei neben Gutglaubens- und Bestandsschutzproblemen u.a. auch das Verhaltnis zwischen Guter- und Sachenstatut sowie Fragen der internationalen gerichtlichen Zustandigkeit mit ein.
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