Konten mit mehreren Inhabern, die jeweils einzeln uber das Konto verfugen konnen, sind weit verbreitet. Die rechtliche Zuordnung der aus solchen Konten resultierenden Rechte ist Gegenstand dieser Untersuchung. Anhand ausgewahlter AGB bestimmt Thomas Dieker typische Rechte von Gemeinschaftskonten. Diese Rechte lassen sich den Inhabern sowohl gemeinschaftlich in Form der Bruchteilsberechtigung als auch aufgrund solidarischer Einzelzustandigkeit in Form der Gesamtglaubigerschaft zuordnen. In verschiedenen Konfliktsituationen werden die Rechtsfolgen der jeweiligen Einordnung dargestellt. Die Gesamtglaubigerschaft eroffnet Dritten weitergehende Zugriffsmoglichkeiten. Soweit der Zugriff jedoch die wirtschaftliche Berechtigung des Inhabers ubersteigt, gestaltet sich der Ausgleich unter den Beteiligten kompliziert. Die gemeinschaftliche Rechtszustandigkeit lasst sich eher mit den kontotypischen Rechten in Einklang bringen und tragt der Intention der Kontoinhaber Rechnung.
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