

Wie muss das deutsche Verfahrensrecht angepasst werden, um Vorgaben des EU-Verbraucherrechts zu genugen? Susanne Lilian Gossl arbeitet dies aus zivil-, zivilprozess-, unions- und verfassungsrechtlicher Sicht heraus. Sie widmet sich dem Prozess und allen weiteren Verfahren, die zu einem vollstreckbaren Titel fuhren und auf einer Parteieinigung beruhen: Gerichts- und Schiedsverfahren, Prozess-, Schieds- und Anwaltsvergleich und notarielle Urkunde - denn hier kann die ungleiche Verhandlungsposition im Verfahren und bei der Parteieinigung selbst relevant werden und Anpassungen verlangen. Sie entwickelt ein System des europaisierten deutschen Verfahrensrechts, welches auf Informationspflichten abstellt. Richter, andere staatliche Stellen und auch Schiedsrichter mussen sicherstellen, dass Unionsrecht gepruft und den Parteien eine parteiautonome Entscheidung ermoglicht wird.
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