Nicht zuletzt im Zuge des Dieselskandals hat die Debatte um den kollektiven Rechtsschutz wieder an Fahrt gewonnen. Ein Kernthema von Kollektivverfahren ist die adaquate Reprasentation der Geschadigten. In deren Interesse muss auch bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung eine faire und angemessene Losung gewahrleistet werden. Deshalb gehort es zum internationalen Standard, dass ein Vergleich vom Gericht uberpruft und genehmigt werden muss, um Bindungswirkung zu erlangen. Fur die US-amerikanische class action und das niederlandische WCAM kann hier auf langjahrige Erfahrungen verwiesen werden. Bei der Musterfeststellungsklage und dem KapMuG fehlt diese jedoch noch. Alexander Eggers untersucht die gerichtliche Kontrollfunktion daher aus rechtsvergleichender Perspektive. Neben ihren Ausgangsbedingungen und Massstaben berucksichtigt er unter anderem die Frage nach der Entscheidungsgrundlage des Gerichts. Sein Anliegen ist es Losungsansatze zu finden, die eine effiziente Streitbeilegung ermoglichen und zugleich die Interessen der Reprasentierten wahren.
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