Sind Anspruche mit ihnen zugrunde liegenden Rechten untrennbar verwoben oder konnen Rechtsfolgen einer isolierten Analyse zugefuhrt werden? Inspiriert vom anglo-amerikanischen Rechtskreis und unter Berucksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsentwicklung interpretiert Franz Hofmann das deutsche Anspruchssystem als Rechtsbehelfssystem. Stammrechte und Rechtsfolgenrechte zu deren Durchsetzung werden kategorial unterschieden; die Rechtsdurchsetzung wird als selbstandiger Problemkreis verstanden. Vor diesem Hintergrund analysiert der Autor konkret Funktion und `Anatomie` des `Rechtsbehelfs Unterlassen`. Wahrend Unterlassungsanspruche privatrechtsubergreifend eine einheitliche Grundstruktur aufweisen, bedarf ihr Einsatz zur Rechtsverwirklichung einer differenzierten Beurteilung.
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