
Der Ruckforderungsanspruch erfullt im Privatrecht eine zentrale Aufgabe: Er greift korrigierend ein, wann immer jemand ein Gut innehat, das die Rechtsordnung einem vormaligen Inhaber zuweist. Die Rechtsordnung stellt fur diese Falle mit dem Rucktrittsfolgenrecht, den Kondiktionen und der Vindikation drei Ruckforderungsanspruche bereit, die zwar in ihrer generellen Stossrichtung ubereinstimmen, in ihren konkreten Rechtsfolgen aber tiefgreifende Unterschiede aufweisen. Fur die Beteiligten ist deshalb entscheidend, welchem der genannten Regime ihre Ruckforderungsbeziehung unterliegt. Anton S. Zimmermann widmet sich den damit einhergehenden Koordinationsfragen, indem er den Unterschieden zwischen den Anspruchsregimen nachgeht und herausarbeitet, auf welche Fallgruppen sie ihrem Wesen nach jeweils zugeschnitten sind. Auf Grundlage dieser Zuschnittsanalyse schlagt er ein System vor, das die Natur des Erwerbsvorgangs in den Mittelpunkt stellt.
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