Der Emergency Arbitrator gewinnt in der internationalen Schiedspraxis zunehmend an Bedeutung. Ein Emergency Arbitrator (Eilschiedsrichter) wird auf Antrag einer Schiedspartei innerhalb kurzer Zeit von einer Schiedsorganisation eingesetzt, um Massnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu erlassen. Jakob Horn erortert umfassend, inwiefern der Emergency Arbitrator in ein Schiedsverfahren nach deutschem Schiedsrecht rechtlich integriert wird. Grundlage der Analyse sind die Schiedsordnungen der weltweit sieben grossten Schiedsorganisationen, u.a. der ICC, des LCIA und der SIAC. Dabei stellt der Autor fest, dass der Emergency Arbitrator Teil eines einheitlichen Schiedsverfahrens ist und seine Anordnungen sowohl in Deutschland als auch nach der New York Convention vollstreckt werden konnen. Abschliessend unterbreitet er einen Vorschlag, wie die deutsche Rechtslage im Zuge einer ZPO-Reform verbessert werden kann.
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