Privates Haftungsrecht beruht auf einem individualisierenden Modell der Lebenswirklichkeit: Haftung wird durch individuelles Handeln bzw. durch Verletzung individueller Interessen begrundet. Geht es aber um das "Verhalten" eines Unternehmens oder die Manipulation sozialer Prozesse wie eines Marktes, greift diese Sichtweise zu kurz. Der Einfluss solcher Kollektivphanomene auf das Haftungsverhaltnis kann in diesem Konzept nur uber komplexe Zurechnungsmechanismen und beweisrechtliche Hilfskonstruktionen erfasst werden. Marika Ory untersucht die dogmatischen Defizite dieses individualisierenden Modells und setzt ihm ein kollektives Beschreibungsmodell entgegen, das Kollektivphanomene wie Unternehmen oder Markte nicht durch Zurechnung individueller Handlungen oder Betroffenheiten, sondern als solche - d.h. als kollektives Verhalten bzw. kollektives Interesse - beschreibt.
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