In vielen Lieferketten weltweit herrschen derart desolate soziale und okologische Verhaltnisse, dass sie als Menschenrechtsverletzungen bezeichnet werden. Marie von Falkenhausen untersucht, ob den Opfern einer solchen Menschenrechtsverletzung nach deutschem Deliktsrecht Schadenersatzanspruche gegen ein inlandisches Unternehmen zustehen, das unter entsprechenden Bedingungen hergestellte Produkte einkauft. Dafur ist einerseits ausschlaggebend, ob das Deliktsrecht fur den Abnehmer Pflichten zur Vermeidung der von einem Zulieferbetrieb ausgehenden menschenrechtlichen Gefahren vorsieht. Andererseits mussen fur eine Haftung die menschenrechtlich geschutzten Guter auch vom deliktsrechtlichen Schutzbereich erfasst sein. Die vorliegende Untersuchung bewegt sich somit im Zusammenspiel von Volkerrecht und nationalem Deliktsrecht. Dabei berucksichtigt sie die aktuelle Rechtsprechung in Grossbritannien und gibt Impulse fur eine mogliche Rechtsentwicklung in Deutschland.
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