Arbeits- und Verbraucherrecht haben sich in den letzten Jahren aufeinander zubewegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Arbeitsvertrag grundsatzlich einen Verbrauchervertrag dar. Dieser individual-rechtliche Ausgangspunkt wurde im kollektiven Recht bislang keiner weitergehenden Forschung unterzogen. Hier knupft Daniel Klocke an: Nach 15 UKlaG findet die Klauselkontrolle im Wege der Verbandsklage fur das Arbeitsrecht keine Anwendung. Im Gesetzgebungsprozess wurde jedoch ausdrucklich hervorgehoben, dass die Norm einer Rechtsfortbildung nicht entgegenstehen soll. Davon ausgehend stellt der Autor die kollektiven Rechtsschutzsysteme im Verbraucher- und Arbeitsrecht dar und verbindet in einem letzten Schritt die Strukturen in der Anwendung des 1 UKlaG im Arbeitsrecht.
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