Die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Direktanspruchs des Geschadigten gegen den Haftpflichtversicherer hat massgeblichen Einfluss auf den Grad des durch die Haftpflichtversicherung vermittelten Sozialschutzes. Auf der Grundlage einer funktional rechtsvergleichenden Untersuchung des deutschen und englischen Rechts entwickelt Simon Herbert Bangert Kriterien fur die optimale Ausgestaltung eines gesetzlichen Direktanspruchs und unterbreitet darauf aufbauend Reformvorschlage de lege ferenda fur den deutschen Gesetzgeber. Ein besonderes Augenmerk legt er dabei auf die bezuglich des Geschadigtenschutzes neuralgischen Punkte des Direktanspruchs - wie beispielsweise die Frage, inwieweit der Haftpflichtversicherer dem Geschadigten Einwendungen aus dem Versicherungsvertragsverhaltnis entgegensetzen kann.
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