English summary: In German legal literature, the floating charge has been discussed mainly with regard to its all-assets-encompassing scope. Its actual value for a secured party - the right to appoint an administrator or administrative receiver - has rarely been discussed. Fritz Kleweta shows how the concept could be implemented in Germany.
German description: Die Floating Charge des englischen Rechts ermöglicht es einem Sicherungsnehmer, durch einen einfachen Vorgang das gesamte Vermögen einer englischen Limited im In- und Ausland zu besichern. Dabei gewährt sie ihm in der Insolvenz des Sicherungsgebers jedoch lediglich ein sehr eingeschränktes Vorrecht. Daher greift die Kreditpraxis häufig nur im Hinblick auf solche Vermögensgegenstände auf die Floating Charge zur|ck, die nicht ohnehin anderweitig erstrangig dinglich besichert werden können. Der massgebliche Vorteil dieses Sicherungsmittels liegt dagegen in der Möglichkeit zur Bestellung eines Unternehmensverwalters. Der Unternehmensverwalter ersetzt dabei weitgehend die Geschäftsf|hrung und ist nicht an Weisungen der Gesellschafter gebunden. Idealerweise f|hrt er das Unternehmen zur|ck in die Profitabilität oder verwertet die Floating Charge, wenn der ""turn-around"" nicht mehr möglich scheint. Fritz Kleweta analysiert die Möglichkeit einer Floating Charge |ber das Vermögen einer Limited, die den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in Deutschland hat (CoMI), und zeigt, inwiefern ein Unternehmensverwalter auch in Deutschland eingesetzt werden könnte.
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