Der in Deutschland chronisch vorherrschende Mangel an Spenderorganen zwingt den Gesetzgeber zu einem Verteilungssystem, das uber Leben und Tod der wartenden Patienten entscheidet. Das derzeitige wird von Richtlinien der Bundesarztekammer mit seinen Wartelisten- und Verteilungsverfahren gepragt und sieht sich dabei starker verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt. Dabei wird es in zunehmendem Masse rechtspolitisch in Frage gestellt. Zu dieser schwierigen Lage des deutschen Transplantationsrechts gesellt sich in letzter Zeit ein erheblicher Verlust des Systemvertrauens der Bevolkerung durch manipulative Eingriffe behandelnder Arzte und fehlerhafte Organvermittlungen. Die Frage, wie sich verfassungsrechtliche Unsicherheiten der BAK-Richtlinien auf die zivilrechtliche Arzthaftung auswirken, unter welchen Voraussetzungen ein behandlungsvertrags- und deliktsrechtlicher Schuldvorwurf erhoben werden kann und wie sich die Rechtssatze der BAK zivilrechtsdogmatisch in die Arzthaftung einordnen lassen, ist Kernthema der vorliegenden Untersuchung.
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