Der Besitz ist im BGB gegen jede verbotene Eigenmacht geschutzt - auch seitens der Person, der ein Recht zum Besitz oder zur Vornahme der Besitzstorung zusteht. Der Besitzer kann sich nicht nur mit Notwehr oder Selbsthilfe gegen den Tater der verbotenen Eigenmacht zur Wehr setzen, sondern auch Besitzschutzanspruche auf Wiederherstellung der ursprunglichen Besitzlage und auf Unterlassung kunftiger Storungen geltend machen. Daraus resultiert ein Spannungsfeld zwischen possessorischem und petitorischem Recht, dessen Auflosung im BGB nur fragmentarisch geregelt ist und zivilprozessuale und zwangsvollstreckungsrechtliche Folgefragen aufwirft. Diese werden von Rechtsprechung und Lehre hochst uneinheitlich beantwortet. Riccarda Feldmann bietet ein umfassendes Losungskonzept de lege lata und unterbreitet konkrete Vorschlage de lege ferenda.
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