Die meisten Menschen lesen allgemeine Geschaftsbedingungen nicht. Dennoch schreibt 305 Abs. 2 BGB die Moglichkeit zur Kenntnisnahme als Einbeziehungsvoraussetzung vor. Dieser Widerspruch ist Auspragung des Informationsmodells, das versucht, den Empfanger von AGB durch Informationspflichten vor widrigen Klauseln zu schutzen. Peter McColgan hinterfragt diese Schutzkonzeption mit Blick auf ihre Effektivitat sowie ihre dogmatischen Grundlagen. Dabei wird deutlich, dass zwar Einigkeit uber das Ob einer AGB-Kontrolle besteht, das Wie der Inhaltskontrolle jedoch nicht zwingend ist. Insbesondere ist die aktuelle Rechtsgestaltung nicht mit einer Ruckbindung der AGB-Kontrolle in der okonomischen Analyse des Rechts vereinbar. Der Autor kritisiert diesen fehlenden Grundlagenbezug und arbeitet Alternativen heraus. Dabei konzentriert er sich auf drei Hauptfelder der AGB-Kontrolle: Die Einbeziehungsvoraussetzungen, das Transparenzgebot sowie die AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschaftsverkehr.
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