Der Teilbereich des europaischen Zivilverfahrensrechts, der die Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen beinhaltet, ist durch die Verteilung einer grossen Anzahl an Normen zur Regelung ahnlicher Lebenssachverhalte auf eine ebenso grosse Anzahl an Verordnungen gepragt. Nach aktueller Gesetzeslage stehen dem Glaubiger funf verschiedene Modelle zur grenzuberschreitenden Wirkungserstreckung gerichtlicher Entscheidungen zur Verfugung, deren Anwendungsbereiche teilweise konkurrieren und denen kein koharentes System zugrunde liegt. Der Status Quo der europaischen Titelfreizugigkeit ist demzufolge durch eine unubersichtliche Gemengelage einander uberholender EU-Verordnungen sowie durch einen Zustand mangelnder Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gekennzeichnet. Philipp F. Hardung unternimmt eine Konsolidierung dieses Rechtsbereichs mit dem Ziel, die Koharenz und Anwenderfreundlichkeit der bestehenden Rechtsinstrumente zu erhohen, um eine effizientere Erreichung individueller Rechtsschutzziele zu ermoglichen.
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