Kartellrecht wird in jungster Zeit in Europa vermehrt mit den Mitteln des Privatrechts durchgesetzt. Bei global agierenden Kartellen steht den Geschadigten fur Schadensersatzklagen gegen die Beteiligten des Kartells haufig eine Vielzahl potenzieller Gerichtsstande zur Verfugung. Dabei kommt dem Gerichtsstand fur den Ausgang derartiger Verfahren eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Jonas Waschle untersucht die internationale Zustandigkeit fur Kartellschadensersatzklagen anhand des deutschen und US-amerikanischen Rechts. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden Moglichkeiten ausgelotet, wie die Handhabung der internationalen Zustandigkeit bei Weltkartellen im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr koordiniert werden kann.
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