Die Europaisierung des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts schreitet immer weiter voran. In den jungsten europaischen Verordnungen, die die internationale Zustandigkeit der Mitgliedstaaten abschliessend regeln, finden sich Regelungen zur internationalen Notzustandigkeit. Diese ausserordentliche Zustandigkeit ermoglicht einem mitgliedstaatlichen Gericht sich fur zustandig zu erklaren, um den Klager vor einer Rechtsverweigerung zu bewahren. Im Tatbestand verwenden diese Regelungen in der EuUntVO, EuErbVO, EuGuVO, EuPartVO mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe als Voraussetzung der Notzustandigkeit. Der Autor versucht, diese Rechtsbegriffe auszulegen und mit Inhalt zu fullen, um eine einheitliche Handhabung der Notzustandigkeiten zu fordern. Dabei stutzt er sich vor allem auf eine rechtsvergleichende Analyse nationaler Notzustandigkeiten in mitgliedstaatlichen und nicht mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen.
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