Das Internationale Privat- und Verfahrensrecht enthalt eine Vielzahl von Rechtsakten, die auf drei unterschiedlichen Regelungsebenen entstanden sind: auf nationaler, EU-rechtlicher und staatsvertraglicher Ebene. Bei der Fulle von Rechtsnormen auf diesen Regelungsebenen stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Normgeber darauf achten, dass diese mit anderen Normen und Rechtsakten auf derselben oder auf einer anderen Ebene koordiniert sind - und wenn das nicht der Fall ist: wie die Koordination verbessert werden kann. Zu diesem Zweck arbeitet Richard Johannes Bader zunachst die einzelnen Methoden dieser Koordination heraus und kategorisiert sie. Aus den so herausgearbeiteten Methoden leitet er sodann Koordinationsprobleme ab und fuhrt sie jeweils einer Losung zu. Diese Losungen werden nach Gruppen geordnet, um hieraus schliesslich Prinzipien zur Losung von Koordinationsproblemen herzuleiten.
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