Mit der Schuldrechtsreform vom 1. Oktober 2016 hat der franzosische Gesetzgeber die Forderungsabtretung erheblich erleichtert und erstmals Regelungen zur identitatswahrenden Schuldabtretung getroffen. Mit der rechtsgeschaftlichen Surrogation, der Delegation sowie der Novation bleiben aber auch in Zukunft vielfaltige Alternativkonstruktionen zum Austausch der Glaubiger- bzw. Schuldnerposition in einem Schuldverhaltnis moglich. Nach einer umfassenden Darstellung der jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsfolgen ermittelt Christoph Wurm zunachst, inwieweit die einzelnen Institute aus franzosischer Sicht noch von eigenstandiger Bedeutung sind. Anschliessend wird mithilfe eines Vergleichs mit den entsprechenden Regelungen des deutschen Rechts sowie der europaischen Modellentwurfe der Frage nachgegangen, ob von der Reform Impulse fur eine Rechtsvereinheitlichung ausgehen konnen.
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