Welche Voraussetzungen mussen gegeben sein, damit einer privatrechtlichen Pflicht einem Erfullungsanspruch korrespondiert? Von zentralem Interesse sind dabei die Verkehrs- und Schutzpflichten. Christoph Wendelstein nimmt den materiell-rechtlichen Anspruchsbegriff als Ausgangspunkt seiner Untersuchung. Er entwickelt einen funktional einheitlichen Anspruchsbegriff, welcher der Historie und der Ideengeschichte des Privatrechts des BGB entspricht und auch dessen Normen zugrunde liegt. Darauf aufbauend arbeitet er die Funktion sowie die Voraussetzungen des Erfullungsanspruchs heraus. Erfullungsanspruche dienen der Verwirklichung subjektiver Rechte und sind daher funktional negatorischer Natur. Fur solche Anspruche ist eine aktuelle Verletzung eines subjektiven Rechts konstitutiv. In der Rechtsfolge sind Erfullungsanspruche darauf gerichtet, die durch das jeweilige subjektive Recht bereits vorgenommene Zuordnung tatsachlich (wieder-)herzustellen.
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