Fur die Zusammenarbeit von Freiberuflern hat der deutsche Gesetzgeber 2013 die bis dahin unbeliebte Partnerschaftsgesellschaft zur "Partnerschaft mit beschrankter Berufshaftung" aufgewertet, scheut aber bislang eine schlussige Gesamtreform der Personengesellschaften und ihrer berufsrechtlichen Einbettung. Auf der Suche nach moglichen Vorbildern richtet Jan Glindemann den Blick nach Frankreich, wo man bereits seit den 1960er Jahren eine spezifische Personengesellschaft fur Freiberufler kennt und 2015 die berufsrechtlichen Rahmenvorgaben fur die Kooperation der juristischen Berufe wesentlich liberalisiert hat. Schwerpunkte des Rechtsvergleichs liegen auf den Konsequenzen der Rechtsfahigkeit von Personengesellschaften, Beschrankungen des Gesellschafterkreises (interprofessionelle Zusammenarbeit und Kapitalbeteiligung Berufsfremder), der Sicherung freiberuflicher Unabhangigkeit in der Geschaftsfuhrung sowie der Haftungsverfassung.
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