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English summary: In the Roman law tradition up to Savigny, culpa was not considered to be a causa obligationis . Rudolf v. Jhering rejected this dogma 150 years ago. His ädiscovery of culpa in contrahendo finally introduced a general basis for liability in legal relations based on nothing but bona fides (good faith). However, the stage at which precontractual reliance becomes worthy of protection is not yet defined. In this study, the author explores why culpa in contrahendo is nevertheless still retained. German description: Die culpa in contrahendo gilt als die nachhaltigste aller juristischen Entdeckungen, und in dieser Konnotation steht sie f|r die juristische Kreativität und Leistungsfähigkeit der deutschen Zivilrechtswissenschaft schlechthin. Vor 150 Jahren von Rudolf v. Jhering ins juristische Dasein gerufen, haben ihre immer ausgedehnteren praktischen Anwendungsbereiche aus einer anfänglich blossen begrifflichen Idee ein mittlerweile nicht mehr |berschaubares Rechtsinstitut werden lassen. Dabei klafft seit jeher ein Graben zwischen der praktischen Anwendungsbreite einerseits und einer |berzeugenden wissenschaftlichen Begr|ndung andererseits. Eine sichere dogmatische Eingrenzung dieser sogenannten ädritten Haftungsspur zwischen Vertrag und Delikt ist bisher nicht gelungen und dar|ber vermag auch der Umstand nicht hinwegzutäuschen, dass die ävorvertragliche Haftung jedenfalls in Deutschland seit der Schuldrechtsreform 2002 Gesetzeskraft geniesst. Wegen ihrer rechtstheoretischen Unfasslichkeit gilt die culpa in contrahendo manchen auch weniger als ein Zeugnis juristischer Wissenschaftlichkeit denn als äwandelnder Irrwisch und Ausdruck einer diffusen Billigkeitsjurisprudenz. Der vorliegende erste Teil der auf zwei Bände angelegten Studie bem|ht sich um eine grundlegende und ganzheitliche Bestandsaufnahme dieses wichtigen Haftungsinstituts. Der umfassende methodologische Ansatz, der rechtshistorische, -philosophische, -vergleichende, -ökonomische und rechtsdogmatische Perspektiven einbezieht, ermöglicht nicht nur, die prägenden geistigen Kräfte hinter der jeweils akzeptierten dogmatischen Haftungskonstruktion, sondern auch Transformationen und Kontinuitäten im Zivilrechtsdenken seit der Römischen Antike aufzuzeigen.
About the Author
Jorg Benedict, Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie, Soziologie an den Universitaten Greifswald und Rostock; 2007-08 Vertretungsprofessur (Universitat Rostock); 2008-09 Vertretungsprofessur (LMU Munchen); seit 2010 Lehrstuhlinhaber fur Burgerliches Recht, Europaisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie und Dekan der Juristischen Fakultat der Universitat Rostock.
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