Der Befreiungsanspruch - etwa im Innenverhaltnis zwischen Drittsicherungsgeber und Hauptschuldner - bezweckt den Schutz des Befreiungsglaubigers vor der endgultigen Belastung mit einer einem Dritten gegenuber bestehenden Verbindlichkeit, deren Folgen im Verhaltnis zwischen Befreiungsglaubiger und -schuldner Letzterer zu tragen hat. In der Insolvenz des Befreiungsschuldners realisiert sich fur den Befreiungsglaubiger regelmassig das Risiko, von dem Drittglaubiger in Anspruch genommen zu werden, ohne den leistungsunfahigen Befreiungsschuldner in Regress nehmen zu konnen. Manuel Holzmann untersucht die haftungsrechtliche Stellung des Befreiungsglaubigers in dieser Situation. Den Schwerpunkt bildet dabei die Frage, inwieweit sich das beschriebene Haftungsrisiko durch das Institut der Insolvenzanfechtung auch dann noch realisieren kann, wenn der Befreiungsglaubiger bereits von der Verbindlichkeit befreit worden ist.
show more...Just click on START button on Telegram Bot