Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswurdigung zahlt zu den Eckpfeilern des deutschen zivilprozessualen Beweisverfahrens. Es untersagt dem Richter, einen Beweisantrag mit der Begrundung abzulehnen, dass die Beweisaufnahme keinen Einfluss auf die richterliche Uberzeugungsbildung haben werde. Doch muss der Richter auch dann Beweise erheben, wenn er sich aus guten Grunden nichts von ihnen verspricht? Das Thema, dem sich Steffen Worner widmet, ist trotz seiner grossen praktischen wie theoretischen Bedeutung fur den deutschen Zivilprozess bislang nicht wissenschaftlich aufgearbeitet. Diese Lucke schliesst die Arbeit. Sie geht der Frage nach, worin das Verbot der vorweggenommenen Beweiswurdigung seine normative Stutze findet und welche Bedeutung ihm innerhalb des zivilprozessualen Beweisverfahrens zukommt - und zukommen sollte. In diesem Zusammenhang setzt sich Steffen Worner kritisch mit dem in der Schweiz vertretenen Standpunkt auseinander, wonach eine vorweggenommene Beweiswurdigung - jedenfalls im Grundsatz - fur zulassig erachtet wird. Die Arbeit legt damit wertvolle Einsichten in die Entstehung und Begrundung beweisrechtlicher Topoi frei, die im heutigen Diskurs nicht hinreichend reflektiert sind.
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