Die seit dem 10. Januar 2015 geltende Br|ssel Ia-VO setzt einen Meilenstein f|r die grenz|berschreitende Zwangsvollstreckung in der Europäischen Union. Bisher mussten Entscheidungen ein Zwischenverfahren, das sogenannte Exequaturverfahren oder auch Vollstreckbarerklärungsverfahren durchlaufen, bevor sie in einem anderem Mitgliedstaat vollstreckt werden konnten. Die Br|ssel Ia-VO beseitigt das Exequaturverfahren. Bei der unmittelbar grenz|berschreitenden Vollstreckung fliessen das Recht des Ursprungsstaates, das Recht des Vollstreckungsstaates und das Unionsrecht zusammen. Denise Wiedemann untersucht, welche dieser Rechtsordnungen Anwendung auf einzelne Fragen der Zwangsvollstreckung findet.
show more...Just click on START button on Telegram Bot