Der Pflichtteilsanspruch bildet einen Vermogenswert, auf den die Glaubiger des Pflichtteilsberechtigten allerdings nur dann zugreifen konnen, wenn dieser seinen Anspruch von sich aus geltend macht. Angesichts ungeklarter Aspekte und jungerer Rechtsentwicklungen bedarf diese vor uber hundert Jahren mit 852 Abs. 1 ZPO getroffene Regelung naherer Uberprufung. Es ist zu fragen, inwieweit das inzwischen vom Bundesgerichtshof vertretene Verstandnis der Vorschrift nicht als Pfandungs-, sondern als Verwertungsverbot berechtigt ist und welche sonstigen Probleme sich heute fur eine sachgerechte Handhabung des Pflichtteilsanspruchs in der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz stellen. Christoph Scheuing unterbreitet hierzu sowohl dogmatisch tragfahige als auch praxistaugliche Deutungen und Losungsvorschlage, die zugleich weitere Bereiche des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts, wie insbesondere die Glaubiger- und Insolvenzanfechtung, in neuem Licht erscheinen lassen.
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