In der Praxis des internationalen Handelsschiedsverfahrensrechts ist die Frage nach der Bindung des ordentlichen Gerichts an die schiedsgerichtlichen Sachverhaltsfeststellungen bislang unbeantwortet. Aufgrund des Verbots der revision au fond ist zwar der Schiedsspruch nicht sachlich zu prufen, es ist aber zu klaren, ob eine effektive staatliche Kontrolle Ausnahmen von diesem Verbot erfordert. Emmanouil Mavrantonakis untersucht die Voraussetzungen und den Umfang solcher Ausnahmen. Und betrachtet hierfur alle im deutschen Recht vorgesehenen Aufhebungs- und Versagungsgrunde. Im Fokus steht jedoch der praxisrelevante Verstoss gegen den materiellen ordre public in Deutschland, der Schweiz, den U.S.A., England, Frankreich und Griechenland.
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