Kompensation und Prävention: Rechtsfolgen der unerlaubten Handlung im Bürgerlichen, Immaterial-, Güter- und Wettbewerbsrecht

Kompensation und Prävention: Rechtsfolgen der unerlaubten Handlung im Bürgerlichen, Immaterial-, Güter- und Wettbewerbsrecht

Author
Thomas Dreier
Language
German
Year
2002
Page
686
ISBN
3161479076,9783161578632,9783161479076
File Type
pdf
File Size
54.9 MiB

Product Description
English summary: In its section on enforcement, the TRIPS Agreement demands effective remedies. In German law, however, the main focus is still on compensating the damaged party rather than on preventing the infringement from occurring. In this work, Thomas Dreier demonstrates that intangible goods (creations, inventions, signs used as trademarks in commerce) require legal remedies different from those applied to the violation of exclusive rights to tangible goods. However he also shows that the existing legal framework can be used in order to satisfy the special protection needs of intellectual property rights.
German description: Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen sind ebenso dem Guterschutz verpflichtet wie die Rechte und Verhaltensnormen, deren Verletzung sie sanktionieren. Damit entscheidet der Zweck des Guterschutzes nicht allein uber die Voraussetzungen der Rechtsfolgen, sondern er beeinflusst auch deren Inhalt. Aus historischer Sicht lasst sich eine Verfeinerung des Rechtsfolgeninstrumentariums von der ponal motivierten Vergeltung und Suhne uber kompensatorische hin zu praventiven Rechtsfolgen beobachten. Mithin liegt es nahe, den Gedanken der Pravention nicht mehr auf die negatorischen Rechtsfolgen beschrankt sein zu lassen, sondern ihn auch bei den auf Kompensation ausgerichteten Rechtsfolgen angemessen zu berucksichtigen. Das gilt insbesondere fur die Rechtsfolgen der Verletzung ausschliesslicher Rechte an immateriellen Schutzgegenstanden. Denn immaterielle Schutzgegenstande weisen gegenuber materiellen Gutern charakteristische Wesensunterschiede auf, die es nicht nur bei der rechtlichen Schutzgewahr, sondern auch bei den Rechtsfolgen zu berucksichtigen gilt. Thomas Dreier verfolgt ein doppeltes Ziel: zum einen will er sich der Einheitlichkeit der Zivilrechtsordnung vergewissern; zum anderen sucht er den Schutz immaterieller Guter durch angemessene Rechtsfolgen abzusichern und damit einen Ausschnitt aus dem Recht der Informationsgesellschaft abzuhandeln.
About the Author
Thomas Dreier, ist Leiter des Instituts fur Informations- und Wirtschaftsrechts und es Zentrums fur angewandte Rechtswissenschaft, Karlsruher Institut fur Technologie (KIT) und Honorarprofessor an der Universitat Freiburg.

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