Im traditionellen Fächerkanon der Tübinger Alma Mater war er nicht vorgesehen: der Universitätsmusikdirektor. Doch schon der erste akademische Musiklehrer Friedrich Silcher gestaltete in über 40 Dienstjahren seine Stelle zu einem mit Ansehen und vielfältigsten Pflichten versehenen Amt, das von der Hochschule und aus der Stadt nicht mehr wegzudenken war. Schon bei ihm wurde die der Stelle immanente Polarität deutlich - die Tätigkeit als Praktiker und als Theoretiker -, die erst 1952 zur Trennung von Praxis und Wissenschaft und zur Errichtung eines Lehrstuhls für Musikwissenschaft führte. Auf der Basis ausgiebiger Quellenstudien stellt Rothmund-Gaul unter dem institutionsgeschichtlichen Ansatz das Werden des Faches Musikwissenschaft - exemplifiziert an der Universität Tübingen - dar. Daß unter den Bewerbern viele berühmte Musikwissenschaftler wie Musiker waren, zeigt einerseits, welche Anziehungskraft das Amt eines Universitätsmusikdirektors hatte, und macht andererseits deutlich, wie sehr musikalische Praxis und musikwissenschaftliches Arbeiten noch bis in die Mitte unseres Jahrhunderts verbunden waren.
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