Auf der Grundlage des Regelungsregimes der EuErbVO entwirft Jan Henrik Weischede eine eigenstandige Qualifikationsordnung, die die Reichweite von Erb- und Gesellschaftsstatut neu bestimmt und sich gegen den vorherrschend vertretenen Vorrang des Gesellschaftsstatuts wendet. Er befasst sich mit dem EU-primarrechtlichen Hintergrund der Gesellschafternachfolge von Todes wegen und untersucht im europaischen Rechtsvergleich die Sonderregeln, die zwischen den Rechtsinstituten des Erbrechts und Prinzipien des Gesellschaftsrechts vermitteln. Unter welchen Voraussetzungen gelangen die Sonderregeln des internen Rechts auch im internationalen Sachverhalt zur Anwendung? Jan Henrik Weischede untersucht diese zentrale kollisionsrechtliche Frage und geht ihr in autonomer und primarrechtskonformer Auslegung der EuErbVO nach.
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