IT-Recht ist interdisziplinäres Recht. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten sind die relevanten Aspekte des IT-Rechts daher nicht in einem Gesetz gebündelt, sondern erstrecken sich über Teilbereiche ganz unterschiedlicher Gesetze. Systematische Darstellungen des IT-Rechts gibt es daher einige. Was fehlt, ist ein Kommentar, der die relevanten Normen aus den einschlägigen Gesetzen zusammenführt. Diese Lücke wird mit dem "Schuster/Grützmacher" nun geschlossen. Kommentiert werden – teils in Auszügen – auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung das Außenwirtschaftsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, die Datenschutz-Grundverordnung, die Dual Use Verordnung, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung, die Gruppenfreistellungsverordnung für Technologie-Transfervereinbarungen, das Handelsgesetzbuch, die Insolvenzordnung, das Gesetz über das Kreditwesen, das Patentgesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Produktsicherheitsgesetz, das Strafgesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und einige Gesetze mehr.
Die Kommentierungen sind speziell ausgerichtet auf die Besonderheiten des IT-Rechts. Der Aufbau des Werkes orientiert sich als klassischer Kommentar an der Gesetzessystematik. Thematisch legt der Kommentar seinen Schwerpunkt auf das IT-Recht im klassischen Sinne (Software und Hardware; IT-Outsourcing).
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