Review “... Das Werk ist eine strukturiert und umfassende Untersuchung der Schutzgüter des Art. ... Es bietet eine praxisrelevante Analyse informationstechnischer Eingriffe in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.” (Allgemeines Ministerialblatt AllMBl, Jg. 30, Heft 6, 30. Juni 2017) Product Description Das Buch beschäftigt sich mit dem Thema des von Artikel 8 EMRK gewährleisteten Schutzes vor staatlichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte im Internet. Es widmet sich der Fragestellung, ob Artikel 8 EMRK die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen im Internet wirksam vor staatlichen Eingriffen schützen kann. Dabei ist zu veranschlagen, dass Artikel 8 EMRK anders als Artikel 8 GRC keine ausdrückliche Bezugnahme auf den Datenschutz enthält. Die Arbeit zeigt, dass Artikel 8 EMRK dennoch ein eigenständiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet und personenbezogene Daten auch vom Schutzbereich dieser Garantie erfasst sind. Es wird näher auf die Eingriffe in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 EMRK eingegangen. Hierbei wird insbesondere nach den einzelnen Phasen der Datenverwendung unterschieden. Schließlich werden die in Artikel 8 Abs. 2 EMRK normierten Rechtfertigungsgründe dahingehend betrachtet, welche besonderen Anforderungen sich für die Rechtfertigung informationstechnischer Eingriffe im Internet ergeben. From the Back Cover Das Buch beschäftigt sich mit dem Thema des von Artikel 8 EMRK gewährleisteten Schutzes vor staatlichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte im Internet. Es widmet sich der Fragestellung, ob Artikel 8 EMRK die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen im Internet wirksam vor staatlichen Eingriffen schützen kann. Dabei ist zu veranschlagen, dass Artikel 8 EMRK anders als Artikel 8 GRC keine ausdrückliche Bezugnahme auf den Datenschutz enthält. Die Arbeit zeigt, dass Artikel 8 EMRK dennoch ein eigenständiges Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet und personenbezogene Daten auch vom Schutzbereich dieser Garantie erfasst sind. Es wird näher auf die Eingriffe in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 EMRK eingegangen. Hierbei wird insbesondere nach den einzelnen Phasen der Datenverwendung unterschieden. Schließlich werden die in Artikel 8 Abs. 2 EMRK normierten Rechtfertigungsgründe dahingehend betrachtet, welche besonderen Anforderungen sich für die Rechtfertigung informationstechnischer Eingriffe im Internet ergeben.
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