Praxishandbuch zur Verständigung im Strafverfahren

Praxishandbuch zur Verständigung im Strafverfahren

Author
Arndt Sinn, Christian Schößling (eds.)
Publisher
Springer-Verlag Berlin Heidelberg
Language
German
Edition
1
Year
2017
Page
VII, 353
ISBN
978-3-662-48975-8, 978-3-662-48976-5
File Type
pdf
File Size
3.4 MiB

Product Description Das Handbuch erörtert die Verständigungsvorschriften in Abhängigkeit zum Verfahrensstand​ für die Hauptakteure der am Strafverfahren beteiligten Personen. Muster von Schriftsätzen, Protokollen und Formulierungsvorschlägen für eine Verständigung im Urteil sollen der Praxis als Wegweisungen dienen, eine rechtmäßige Verständigung treffen zu können.​ Während in der Praxis der Deal oder die Absprache schon immer zum Tagesgeschäft gehörten, wurde die Strafrechtswissenschaft erst in der Mitte der 1980er Jahre darauf wirklich aufmerksam (gemacht). Erst in den letzten beiden Jahrzehnten fand eine wissenschaftliche Durchdringung der Materie statt. Die Praxis konnte sich den Systemwidersprüchen auch nicht länger verschließen und reagierte zunächst mit Hinweisen, später mit klaren Leitlinien und schließlich mit einem Ruf an den Gesetzgeber, die Verständigungspraxis in Normen zu gießen, um eine Kontrollierbarkeit herzustellen. Aber auch ein Gesetz hat an der Verständigungspraxis nicht viel ändern können, was auch mit der Regelungsdichte und Aufwendigkeit der Einhaltung der Verständigungsvorschriften begründet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zu den Verständigungsvorschriften Sanktionsmechanismen entwickelt, die in der Praxis mit Verwunderung zur Kenntnis genommen wurden. Heute lässt sich ein Zustand konstatieren, der von Ratlosigkeit, Resignation und Verwirrung gekennzeichnet ist. From the Back Cover Das Handbuch erörtert die Verständigungsvorschriften in Abhängigkeit zum Verfahrensstand​ für die Hauptakteure der am Strafverfahren beteiligten Personen. Muster von Schriftsätzen, Protokollen und Formulierungsvorschlägen für eine Verständigung im Urteil sollen der Praxis als Wegweisungen dienen, eine rechtmäßige Verständigung treffen zu können.​ Während in der Praxis der Deal oder die Absprache schon immer zum Tagesgeschäft gehörten, wurde die Strafrechtswissenschaft erst in der Mitte der 1980er Jahre darauf wirklich aufmerksam (gemacht). Erst in den letzten beiden Jahrzehnten fand eine wissenschaftliche Durchdringung der Materie statt. Die Praxis konnte sich den Systemwidersprüchen auch nicht länger verschließen und reagierte zunächst mit Hinweisen, später mit klaren Leitlinien und schließlich mit einem Ruf an den Gesetzgeber, die Verständigungspraxis in Normen zu gießen, um eine Kontrollierbarkeit herzustellen. Aber auch ein Gesetz hat an der Verständigungspraxis nicht viel ändern können, was auch mit der Regelungsdichte und Aufwendigkeit der Einhaltung der Verständigungsvorschriften begründet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zu den Verständigungsvorschriften Sanktionsmechanismen entwickelt, die in der Praxis mit Verwunderung zur Kenntnis genommen wurden. Heute lässt sich ein Zustand konstatieren, der von Ratlosigkeit, Resignation und Verwirrung gekennzeichnet ist. About the Author Arndt Sinn ist Professor an der Universität Osnabrück.Christian Schößling ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.

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