Die Entscheidung darüber, ob ein Kind die Volksschule besuchen kann oder in einer besonderen Schule unterrichtet werden muss, ist ein umstrittener Vorgang. Ab Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Umgang mit »schwachsinnigen« Kindern anhand eines sogenannten Aufschreibesystems - Beobachtungsbögen, ärztliche Untersuchungen, IQ-Tests, Gutachten - dokumentiert und organisiert. Bis heute nimmt diese Praxis eine Schlüsselfunktion bei der Entscheidung über den schulischen Verbleib der Kinder ein. Jona Tomke Garz untersucht in seiner interdisziplinär angelegten historischen Studie das sonderpädagogische Aufschreibesystem am Beispiel Berlin mit Fokus auf die damit verbundenen Wissenspraktiken. Dabei zeigt er auf, welche Bedeutung das Beobachten, Schreiben und Verarbeiten für die Formation des Wissens über »Schwachsinn« hat - gerade im Hinblick auf die Institutionalisierung und Professionalisierung der »Schwachsinnigenpädagogik«.
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