Product Description English summary: In the years to come, when the assets accumulated after the war are passed on to the next generation, the law of inheritance will become increasingly important. Karlheinz Muscheler deals with the two legal and technical principles of the German law of inheritance: the principle of universal succession and that of direct acquisition. His objective is to describe as precisely as possible how both of these principles work as well as those legal rules which have been recognized as an exception to them. At the same time the author also examines the background of both principles to be found in legal history, in comparative law and in legal policy. German description: Das Erbrecht wird in den nachsten Jahren immer wichtiger. Denn jetzt wird das in der Nachkriegszeit aufgebaute Vermogen an die nachste Generation weitergegeben. Karlheinz Muscheler beschaftigt sich mit den beiden rechtstechnischen Prinzipien des deutschen Erbrechts: der Universalsukzession und dem Vonselbsterwerb. Sein Ziel ist es, moglichst genau die Wirkungsweise beider Prinzipien und derjenigen Rechtsregeln zu beschreiben, die als Ausnahmen von ihnen anerkannt sind. Insofern steht die Dogmatik des geltenden Rechts im Vordergrund. Doch um beide Prinzipien adaquat verstehen zu konnen, mussen sie auch rechtshistorisch, rechtsvergleichend und vor allen Dingen rechtspolitisch betrachtet werden. Beim Prinzip des Vonselbsterwerbs ist dem Verfasser die Einbeziehung erbrechtlicher Problemkreise wichtig, die man gemeinhin nicht mit Vonselbsterwerb und dessen Beseitigung (Ausschlagung) in Verbindung bringt (Auflage, Pflichtteil, Testamentvollstreckung). Das Steuerrecht wird, wo es zur Strukturerhellung beitragt, stets berucksichtigt. Hauptziel des Buches ist es, die technischen Fundamente unseres Erbrechts auf den Prufstand zu stellen und zu klaren, ob sie als solche noch zu legitimieren sind und ob es fur die von Universalsukzession und Vonselbsterwerb gemachten Ausnahmen hinreichende Sachgrunde gibt. Fur die Dogmatik des geltenden Rechts besteht das Ziel darin, die einzelnen Sachprobleme, die oft nur isoliert diskutiert werden, wieder mit den Systemprinzipien und uber diese miteinander in Beziehung zu bringen. About the Author Karlheinz Muscheler, ist Inhaber des Lehrstuhls fur Deutsche Rechtsgeschichte, Burgerliches Recht und Handelsrecht an der Ruhr-Universitat Bochum.
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