Product Description
English summary: In this work, the author deals mainly with the so-called theory of the faulty association. Its objective is to insure that the legal consequences of defective incorporation are limited to an ex nunc invalidity. It is not only a question of creating standard elements for all associations and defining these separately from other recurring obligations, but mainly of finding out under which conditions this theory can be applied to contractual changes to prevent them from nullity. German description: Bei der Lehre vom fehlerhaften Verband handelt es sich um ein im Kern seit langem anerkanntes Institut, das die Folgen von Fehlern bei Gesellschaftsvertragen bzw. Satzungen fur die Zeit vor ihrer Entdeckung beheben soll. Der Verband wird als rechtlich existent, aber auflosbar behandelt. Ahnliche Institute werden auch bei anderen Dauerrechtsverhaltnissen anerkannt, insbesondere beim fehlerhaften Arbeitsvertrag. Deshalb stellt Carsten Schafer zunachst die Frage nach einem ubergreifenden, fur alle fehlerhaften Dauerrechtsverhaltnisse geltenden Institut. Dies geschieht sowohl anhand einer Problembeschreibung mit Hilfe des heuristischen Begriffs der Ruckabwicklungsschwierigkeit als auch mittels Analyse der dogmatischen Begrundungen vorhandener Ansatze bzw. Gesetzesregelungen. Da sich diese Suche als nicht weiterfuhrend erweist, konzentriert sich der Autor auf die Begrundung der Lehre vom fehlerhaften Verband, mit dem Ziel, ihre Geltung sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht nachzuweisen. Auf diese Weise lasst sich nicht nur ein einheitlicher, in einer Reihe von Punkten von der bisher herrschenden Meinung abweichender Tatbestand der fehlerhaften Grundung herausbilden. Vielmehr gestattet das Vorgehen auch, fur das seit Beginn der 1990er Jahre verstarkt diskutierte Phanomen fehlerhafter Vertrags- bzw. Strukturanderungen einen einheitlichen Losungsansatz vorzulegen.
About the Author
Carsten Schafer, Geboren 1964; 1990 und 1993 Juristische Staatsexamina; 1997 Promotion; 1987-2001 Mitarbeit am Lehrstuhl fur Handels- und Wirtschaftsrecht und Burgerliches Recht in Heidelberg, zuletzt als wissenschaftlicher Assistent; 1994-96 Referent des Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz Baden-Wurttemberg; 2001 Stipendiat der DFG; 2001 Habilitation; zur Zeit Lehrstuhlvertretung an der Universitat Heidelberg.
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