From the Back Cover Zentrales Anliegen der Abhandlung ist es, das Verhältnis von Individuen und ihrem Handeln zum staatlichen Gemeinwohlauftrag näher zu beleuchten. Beginnend mit der Einordnung der Gemeinnützigkeit als besonderes Instrument der Gemeinwohlförderung werden sodann Wesensmerkmale einer Gemeinnützigkeitssphäre definiert. Sie umfasst Aktivitäten, die freiwillig, unentgeltlich und mit qualifiziertem Gemeinwohlbezug ausgeführt werden. Vorteil einer rechtsklaren Erfassung der Aktivitäten natürlicher Personen in der Gemeinnützigkeitssphäre wäre insbesondere, dass ein solcher Status als partiell gemeinnützige (natürliche) Person je nach Lebensphase mit verschiedener Intensität eingenommen werden könnte und daran entsprechende Förderinstrumente wie z.B. zusätzliche Rentenpunkte für die Engagierten angeknüpft werden könnten.Der InhaltDie Gemeinnützigkeit als Instrument der GemeinwohlförderungDas Dogma der Beschränkung des Gemeinnützigkeitsstatus auf KörperschaftenWesensmerkmale einer tätigkeitsbezogenen GemeinnützigkeitssphäreFörderansätze für gemeinnütziges Engagement von Individuen im geltenden RechtDie Statusbeschränkung vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG Die ZielgruppenDozierende und Studierende der Rechtswissenschaft, Soziologie, Politologie und PhilosophiePolitiker, Stiftungs- und Vereinsvorstände, RechtsanwälteDer AutorCornelius Alders ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeitsschwerpunkte finden sich im Steuer- und Erbrecht sowie im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht. Product Description Zentrales Anliegen der Abhandlung ist es, das Verhältnis von Individuen und ihrem Handeln zum staatlichen Gemeinwohlauftrag näher zu beleuchten. Beginnend mit der Einordnung der Gemeinnützigkeit als besonderes Instrument der Gemeinwohlförderung werden sodann Wesensmerkmale einer Gemeinnützigkeitssphäre definiert. Sie umfasst Aktivitäten, die freiwillig, unentgeltlich und mit qualifiziertem Gemeinwohlbezug ausgeführt werden. Vorteil einer rechtsklaren Erfassung der Aktivitäten natürlicher Personen in der Gemeinnützigkeitssphäre wäre insbesondere, dass ein solcher Status als partiell gemeinnützige (natürliche) Person je nach Lebensphase mit verschiedener Intensität eingenommen werden könnte und daran entsprechende Förderinstrumente wie z.B. zusätzliche Rentenpunkte für die Engagierten angeknüpft werden könnten. About the Author Cornelius Alders ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeitsschwerpunkte finden sich im Steuer- und Erbrecht sowie im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht.
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