Im Schutzschirmverfahren kann die Geschäftsführung die operativen Geschäfte selbst weiterführen. Überwacht wird dies durch einen sog. Sachwalter. Aus erster Hand stellen die, u.a. auch als Sachwalter tätigen, Autoren das Verfahren vor. Behandelt werden Rechte und Pflichten des Sachwalters, seine Einflussmöglichkeiten, formelle und praktische Mitwirkungserfordernisse, die praktische Zusammenarbeit, seine originären Rechte und die Beendigung seiner Tätigkeit. Viele Praxiserfahrungen aus dieser neuen Regelung runden das Werk ab.
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