Die Neufassung der EuInsVO gewährt in Art. 5 dem Schuldner und jedem Gläubiger das Recht, die internationale Zuständigkeit zur Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Werk arbeitet den neu geschaffenen Rechtsbehelf umfassend und grundsätzlich auf und bezieht auch die Rechtslage in Österreich und Frankreich vergleichend mit ein. Damit ist die
Arbeit auch eine Studie zum Verhältnis des Unionsrechts zum Recht der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Verfahrensrechts.
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