Peifeng Tang untersucht das Verhaltnis von Eigentum und Staat im Rahmen von Kants Transzendentalphilosophie. Nach systematischen und begrifflichen Vorklarungen analysiert der Autor zunachst, wie Kant unter der Annahme einer Abhangigkeit des Rechts von der Moral rechtfertigt, dass die Moglichkeit des Eigentums mit Notwendigkeit vorausgesetzt werden muss. Anschlieaend wird dargestellt, wie Kant das Problem des wirklichen Erwerbs des Eigentums transzendentalphilosophisch behandelt und von hier aus Entstehungsgrund, Aufgaben und Befugnisse des Staates in Bezug auf das Eigentum konzipiert. Dabei zeigt sich, dass nicht erst dem Sozialstaat, sondern bereits dem kantischen Rechtsstaat eine Befugnis zur Eigentumsbeschrankung zukommt; sie darf aber nicht willkurlich, sondern nur streng demokratisch und zweckgebunden ausgeubt werden. Schliealich wird Kants Rousseau-Rezeption erlautert. Dadurch kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass der Themenkomplex nicht nur eine rechts-, sondern auch eine geschichtsphilosophische Dimension hat. Unter letzterem Aspekt wurde die Ausbreitung des Privateigentums nicht unbedingt zu Unfrieden fuhren, vielmehr konnte sie sogar einen Beitrag zur Rechtsverbesserung und zur Menschheitsentwicklung leisten.
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