Das Ende des 20. Jahrhunderts ist durch eine intensive Gesetzgebung im Bereich des deutschen Kapitalmarktrechts geprägt, die dessen Geburtsstunde markiert und deren Leitlinien und Hintergründe daher historisch eine besondere Aufmerksamkeit verdienen. Diese Epoche ist außerdem das Ziel breiter Kritik. Insbesondere Anhänger der neuen Sozio-Ökonomie werfen dem Gesetzgeber vor, er habe den Kapitalmarkt Ende des 20. Jahrhunderts „dereguliert“ und dadurch ein neues Wirtschaftsmodell – den Finanzmarktkapitalismus – in Deutschland etabliert. Mit der vorliegenden normativen und ökonomisch-rechtstatsächlichen Untersuchung wird diese These untersucht und gezeigt, dass sich bis 2007 ein finanzmarktkapitalistisches System in Deutschland nicht entwickelt hat.
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